Mitglied werden bei der GeQo eG
Mara Roth (links) und Lisa Schäfer, ehrenamtlicher Vorstand der GeQo eG.
- Büro-Kleinservice (Drucken, Kopieren – auch A3, Scan, Laminieren, Aktenvernichter)
- Manchmal erfahren wir vorab von freien Wohnungen im Quartier. Sobald die GeQo davon erfährt, informieren wir unsere Mitglieder. WICHTIG: In die Vergabe selbst sind wir nicht eingebunden. Wer die Wohnungen bekommt, entscheiden die Bauprojekte.
- Wie in jeder Genossenschaft: Generalversammlung, bei der ihr eure Themen einbringen könnt
Die GeQo eG - Genossenschaft für Quartiersorganisation besteht aus 3 Organen: Den Mitgliedern, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Die Mitglieder stehen an oberster Stelle: Sie können in der Generalversammlung mit ihrem Stimmrecht den Aufsichtsrat wählen. Der Aufsichtsrat als Vertretung der Mitglieder benennt den Vorstand und kontrolliert dessen Geschäfte. Der Vorstand wiederum führt die Geschäfte der Genossenschaft. Sowohl das Amt des Aufsichtsrats als auch das des Vorstands sind Ehrenämter. Die Mitglieder des Vorstands, Mara Roth und Lisa Schäfer, sind jedoch zusätzlich für das operative Tagesgeschäft angestellt beschäftigt; beide teilen sich eine volle Stelle.
In München gibt es rund 50 Nachbarschaftstreffs, die alle vom Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration bezuschusst werden. Der Nachbarschaftstreff ist ein Treffpunkt für alle Nachbarn und Nachbarinnen aus dem Viertel. Nach dem Motto „Von EUCH – für EUCH“ werden Ideen, Projekte und Aktionen gemeinsam umgesetzt: Von der Krabbelgruppe bis zum Seniorencafé, vom Kochtreff bis zum regelmäßigen Arbeitskreis. Informationen aus dem Stadtteil werden ausgetauscht. Dieses "Produkt" der Stadt heißt QBA - Quartiersbezogene Bewohnerarbeit. Auch der Zuschuss, den die GeQo von der Stadt München erhält, kommt aus dem Topf der QBA. Wir sind in die städtischen Strukturen der Nachbarschaftstreffs eingebunden und stehen in engem Austausch mit den anderen Treffs und deren Trägern. Allerdings unterscheidet sich das, was wir machen, deutlich von der Angebotspalette eines typischen Treffs bzw. geht darüber hinaus (Stichworte: Raumverwaltung für Bauherren, Buchungsplattform, Quartiersrat, Café GeQo, Mobilitätsstationen, Ansprechpartner für städtische Referate, Bezirksausschuss etc., Gesundheitsmanagement...). Und auch unsere Rechtsform, die Genossenschaft, ist ein Alleinstellungsmerkmal und macht uns für die Stadt München zum Pilotprojekt. Hier könnt ihr euch über die Münchner Nachbarschaftstreffs informieren.
Der ehrenamtliche, von den Mitgliedern gewählte Aufsichtsrat kontrolliert den ehrenamtlichen Vorstand fortlaufend; es gibt regelmäßig Aufsichtsratssitzungen und gemeinsame Sitzungen von Aufsichtsrat und Vorstand.
Da die GeQo eG Zuschussnehmerin vom Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration der Stadt München ist, ist sie der Stadt gegenüber rechenschaftspflichtig und erstellt jährlich einen sogenannten Verwendungsnachweis über die verwendeten Zuschüsse sowie einen Sachbericht.
Darüber hinaus wird die GeQo eG aufgrund ihrer Rechtsform alle zwei Jahre vom bayrischen Genossenschaftsverband geprüft (zuletzt im Dezember 2020).
Eine eingetragene Genossenschaft ist, ebenso wie eine AG oder ein eingetragener Verein eine Rechtsform, eine juristische Person. Der Zweck der GeQo ist die Förderung der sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder, genauer gesagt: die Organisation, Vermittlung oder Erbringung von Dienstleistungen und der Handel mit genehmigungsfreien Waren im Quartier Prinz Eugen Park zur Unterstützung der Mitglieder, die gemeinschaftliche Organisation von Zentral- und Gemeinschaftseinrichtungen im Quartier und den benachbarten Vierteln sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Bildung von Netzwerken zur gegenseitigen Unterstützung (siehe § 2 der Satzung). Da wir städtisch bezuschusst werden, steht der Großteil unserer Angebote Nicht-Mitgliedern und Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung.
Jede natürliche und jede juristische Person kann Mitglied der GeQo eG werden. Unsere Angebote finden allerdings im Prinz Eugen Park statt, und auch die Quartierszentrale mit Mobilitätsstation und Café GeQo befinden sich am Maria-Nindl-Platz. Darum ist es natürlich für Anwohner*innen des Quartiers uns angrenzender Nachbarschaften besonders interessant, Mitglied der GeQo zu werden. Natürlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied!
- Büro-Kleinservice für private Zwecke (Drucken, Kopieren – auch A3, Scan, Laminieren, Aktenvernichter)
- Vorab-Infos zu freien Wohnungen im Quartier, sobald die GeQo davon erfährt
- Wie in jeder Genossenschaft: Generalversammlung, bei der ihr eure Themen einbringen könnt
Jedes Mitglied hat das Recht, sein Stimmrecht auszuüben - insbesondere in der jährlichen Generalversammlung. Hier werden zum Beispiel die Aufsichtsräte gewählt und entschieden, was mit einem etwaigen finanziellen Überschuss geschieht.
Die primäre Pflicht eines Mitglieds ist es, der Zahlung seiner Geschäftsanteile und der des Eintrittsgelds nachzukommen. Die Teilnahme an Generalversammlungen ist hingegen freiwillig.
Wenn ein Mitglied aus der Genossenschaft ausscheidet, bekommt es seine gezeichneten Anteile vollständig ausgezahlt. Sofern es seine Anteile nicht an ein anderes Mitglied übertragen möchte.
Im § 5 unserer Satzung ist die Kündigung geregelt: Jedes Mitglied hat das Recht, die Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen; die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die gezeichneten Geschäftsanteile und das Auseinandersetzungsguthaben werden nach der Generalversammlung des Folgejahres an das Mitglied ausgezahlt.
§ 6 der Satzung regelt die Übertragung von Genossenschaftsanteil(en) an auf ein anderes Mitglied: Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung des Geschäftsguthabens ist nur zulässig, wenn mit der Zuschreibung des Geschäftsguthabens des Veräußerers der Gesamtbetrag der Geschäftsanteile, mit denen der Erwerber beteiligt ist oder sich beteiligt, nicht überschritten wird.
In unserer Satzung ist geregelt, dass es keine Nachschusspflicht gibt. Jedes Mitglied haftet also nur mit den von ihm gezeichneten Anteilen und kann im Falle einer Insolvenz der GeQo eG nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet werden.
Falls eine Insolvenz der GeQo eG eintreten sollte, haftet jedes Mitglied mit seinem Anteil bzw. seinen Anteilen und verliert die eingezahlte Summe. Allerdings werden wird die GeQo eG fortlaufend durch den Genossenschaftsverband Bayern und den Aufsichtsrat kontrolliert, so dass dieses Risiko gering ist.