Registrierung

Gegenstände können erst nach einmaliger Registrierung über die GeQo eG reserviert und ausgeliehen werden. Jede/r Mieter:in muss sich zu den Geschäftszeiten der GeQo eG mit gültigem Lichtbildausweis registrieren und erhält dann den Zugang zum Onlineportal.
Die Anmeldung im Leihportal erfolgt unter dem Klarnamen und wird bei Reservierung auch unter diesem im Buchungskalender sichtbar sein.

Schutzgebühr

Jeder Gegenstand wir an registrierte Mieter:innen gegen eine Schutzgebühr ausgegeben. Die Höhe der Gebühr ist im Onlineportal ersichtlich. München Pass Inhaber:innen und Mitglieder der GeQo eG erhalten eine Ermäßigung auf die Schutzgebühr. Eine Sicherheitsleistung wird nur in Ausnahmefällen bzw. bei sehr hochpreisigen Gegenständen erhoben (z.B. Beamer, Kettcar).

Ausleihbedingungen

Reservierung: Die Reservierung der Gegenstände erfolgt über das Onlineportal mit Zugangsdaten. Eine vorherige Registrierung bei der GeQo eG ist dazu nötig.

Ausgabe/Schutzgebühr/Sicherheitsleistung: Gegenstände werden nur nach vorheriger Reservierung im Onlineportal und gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und Registrierungsnachweises verliehen.

Die Schutzgebühr ist bei der Abholung der Gegenstände in bar zu entrichten.

Wird eine Sicherheitsleistung erhoben, wird diese bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mitgegenstände zurückerstattet. Die Abrechnung der Sicherheitsleistung erfolgt bei Rückgabe.

Mietdauer: Die Mietdauer beträgt i.d.R. eine Woche. Abweichungen davon sind nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit den/der Ausgebenden des Verleihpool „Leihen statt Kaufen“ vor Ort bei Abholung möglich. Auf die Höhe der Schutzgebühr hat eine vorzeitige Rückgabe keine Auswirkungen.

Rückgabe/Terminverzug: Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist die fristgerecht Rückgabe essentiell. Werden Gegenstände nicht fristgerecht zurückgegeben, kann der Verleihpool die Möglichkeit der Ausleihe nicht sicherstellen. Deshalb besteht keine Garantie, dass reservierte Gegenstände ausgeliehen werden können.

Die im Onlineportal gebuchte bzw. die bei Abholung vereinbarte Mietdauer ist verbindlich. Die Rückgabe ist i.d.R. nur einmal pro Woche möglich. Bei verspäteter Rückgabe wird für den Zeitraum der Überschreitung ein Aufschlag auf die Schutzgebühr von 100% pro Tag berechnet. (Bsp. 10€ Schutzgebühr; Verspätete Rückgabe: 7 Tage á 10 € = 70€ Aufschlag). Der Aufschlag richtet sich nach der nächsten Rückgabemöglichkeit.

Reinigung

Das Werkzeug bzw. der vermietete Gegenstand ist gereinigt zurückzugeben. Bei unterlassener Reinigung wird eine Pausche in der Höhe von 60€/Stunde erhoben.

Gewährleistung

Die Gegenstände werden in funktionsfähigem und gereinigtem Zustand übergeben. Der/Die Mieter:in ist verpflichtet, sich vom einwandfreien Zustand der Gegenstände zu überzeugen. Zeigt sich bei Inbetriebnahme oder während der Mietzeit ein technischer Mangel, ist die GeQo eG (verleihpool@prinzeugenpark.de) unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Minderung der Schutzgebühr ist grundsätzlich erst ab bekanntwerden des Mangels möglich. Der Vermieter ist berechtigt, den angezeigten Mangel zu beheben, für ausreichend Ersatz zu sorgen, oder den Mietvertrag aufzulösen.

Haftung

Setzen Sie bitte Ihren Haftpflichtversicherer vom Benutzen der Mietobjekte in Kenntnis. Der/Die Mieter:in haftet für außerordentliche Abnutzung, Beschädigung, Verschmutzung und jegliches Abhandenkommen der Gegenstände und deren Teile, unabhängig vom etwaigen Verschulden Dritter. Weitergehende Kosten, die durch Ausfall des Mietgegenstands entstehen, gehen zu Lasten des/der Mieter:in. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des/der Mieter:in oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der vermieteten Gegenstände stehen, auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall o. ä. auf Grund der Unbrauchbarkeit des Mietobjekts.

Datenschutz

Der/Die Mieter:in stimmt zu, dass seine bei der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten von der GeQo eG erfasst werden. Die GeQo eG sichert zu, diese nicht an Dritte weiterzugeben. Bei nicht vollständiger Datenangabe kann die Vermietung seitens des Vermieters abgelehnt werden bzw. erfolgt keine Herausgabe von Zugangsdaten zum Onlineportal.